Ich berate Sie zu allen Rechtsproblemen der Trennung, Scheidung, und zum Sorgerecht für Ihr Kind.
Auch im Familienrecht ist es ein Gebot der Vernunft, den Mandanten zunächst dabei zu unterstützen, eine sinnvolle außergerichtliche Einigung zu treffen. Ich entwerfe Ihre Scheidungsfolgenvereinbarung, den Ehevertrag und Vereinbarungen über den Kindesunterhalt, den Trennungsunterhalt und nachehelichen Unterhalt.
Wenn es ohne das Familiengericht nicht geht, vertrete ich Sie engagiert und setze Ihren Zugewinnausgleich, die Zuweisung der Ehewohnung und den Unterhalt durch.
Für Streitigkeiten über das Umgangsrecht und das gemeinsame Sorgerecht besitze ich das nötige Einfühlungsvermögen und die pädagogische Kompetenz, Eltern wie Kinder in ihren Interessen zu vertreten.