Rechtsanwältin Katharina Kraft
Kanzlei für Erbrecht, Familienrecht und internationales Recht

Erbrecht

Ich berate Sie zu allen Fragestellungen aus dem Erbrecht. Das umfasst die Vermögensnachfolge, das Testament, den Erbvertrag und vorsorgende Regelungen wie z.B. die Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung.

Wenn der Erbfall schon eingetreten ist, vertrete ich Sie im Erbscheinsverfahren vor dem Nachlassgericht, bei der Erfüllung des Pflichtteils oder den Verhandlungen über die Teilung des Erbes und der Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft.

Es kommt mir darauf an, alle Möglichkeiten einer einfachen gütlichen Einigung auszuschöpfen und die verstrittenen Beteiligten an einen Tisch zu bekommen. Wenn eine Einigung nicht realistisch ist, werde ich Ihre Ansprüche gerichtlich durchsetzten.

Sprechen Sie mich an.

Katharina Kraft

Rechtsanwältin
Fachanwältin für Erbrecht
Fachanwältin für Familienrecht

Ferdinandstraße 4, 12209 Berlin
Tel. 030 754 44 73 220
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