Ich bin zusätzlich auf das internationale Scheidungsrecht spezialisiert.
In Scheidungsfällen mit internationalem Bezug prüfe und vergleiche ich für Sie die Voraussetzungen und Folgen des Scheidungsrechts der verschiedenen nationalen Rechtsordnungen.
Ich habe bereits eine Vielzahl von Scheidungen und familienrechtlichen Konflikten mit Bezug zur Schweiz betreut. Da ich verhandlungssichere Englischkenntnisse besitze, vertrete ich häufig auch in Streitigkeiten mit grenzüberschreitenden Bezügen zu den USA, Kanada und Großbritannien.
Auch in internationalen Kindschaftsverfahren, bei Konflikten um das Sorgerecht, das Umgangsrecht und zur Rückführung entführter Kinder werde ich für Sie tätig.